Objektplanung

Die Architektenleistung ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschrieben und ist für den Bereich Architektur in Teilleistungen gegliedert, die auch einzeln beauftragt werden können.
 
Teilleistung: Beratung

In einem ersten Gespräch werden nicht nur die persönlichen Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten, sondern auch die finanziellen Mittel des Bauherrn sowie die Honorargrundlage der Architektenleistung erörtert.
 
Teilleistung: Entwurf / Genehmigungsplanung

Nach der Beratung und anhand dieser Grundlagen wird eine Vorplanung erstellt, bei der weitere Wünsche des Bauherrn berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist die Genehmigungsplanung inklusive einer Kostenschätzung.
 
Teilleistung: Ausführungsplanung / Ausschreibungen

Der Architekt erstellt Ausschreibungen (Leistungsverzeichnisse), die nach Angebotsabgabe mit dem Bauherrn geprüft und die Aufträge an die Firmen vergeben werden. Die ausführenden Firmen arbeiten nach Werkplänen, die vom Architekten bereitgestellt werden.
 
Teilleistung: Bauleitung

Der Bauablauf und -fortschritt wird vom Architekten objektnah gesteuert und kontrolliert.
Kostengünstiges Bauen setzt Kostensensibilität bei Bauherrn und Architekt während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase voraus. Stufenweise werden in Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenanschlag die Baukosten vom Architekten konkretisiert. Mit dieser ständigen Kostenkontrolle bleiben die Baukosten in jeder Phase beeinflussbar.